Studentische Unterstützung für den gekündigten Dozenten Patrik Baab

Der investigative Journalist und Publizist Patrik Baab verlor im November 2022 seinen Lehrauftrag an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU). Die Bewegung Studenten Stehen Auf (Stauf) und die daraus entstandene Hochschulgruppe Dialog Grundrechte und Gesundheitsschutz haben sich für die Wiederaufnahme des Lehrauftrags an der CAU für Baab stark gemacht. Hierbei wurden einige Aktionen durchgeführt, die im Folgenden beschrieben werden. Zudem wird der Argumentationsweg der Universität für die Rechtfertigung der Entlassung Baabs untersucht.

Die Stellungnahme

Im März 2023 verfasste unsere Hochschulgruppe eine Stellungnahme bezüglich der Entlassung von Baab (nachzulesen hier: https://overton-magazin.de/hintergrund/gesellschaft/recherchen-sind-nicht-erlaubt-patrik-baab-und-die-cau/). Wir wollten mit dieser eine Debatte anstoßen, da wir der Meinung sind, dass Baabs Entlassung nicht gerechtfertigt war und der Fall mehr Aufmerksamkeit verdient hat. Die Verbreitung der Stellungnahme über den E-Mail-Verteiler wurde unserer Hochschulgruppe verwehrt. Die Begründung des Präsidiums der CAU war, dass der Verteiler nicht für das Eröffnen von Debatten genutzt werden solle und könne. Für uns ist das Messen mit zweierlei Maß, denn andere verwenden den E-Mail Verteiler gelegentlich zu genau diesem Zweck. Als Beispiel dient hier unter anderem die Rundmail des Asta zum Thema „Diskussion zur aktuellen Klimapolitik und Protestformen“. Inhalt der Mail war das Werben für einen Diskussionsabend, das Aufwerfen von Fragen bezüglich Protestformen, als auch eine inhaltliche Einordnung, weshalb es sich zu protestieren lohne.

Um unsere Stellungnahme dennoch verbreiten zu können, haben wir zusammen mit Stauf etwa 1300 schriftliche Kopien sowohl in den Gebäuden der Universität, als auch in den örtlichen Studentenwohnheimen verteilt. Daraufhin erhielten wir einige Rückmeldungen von Studenten, die sich für den Vorfall interessierten. Häufig wurde bemängelt, dass es in den Medien keine Gegendarstellung des Vorfalls gäbe, die im Kontrast zur Position der Universität steht. Der überwiegende Teil der Rückmeldungen war kritisch gegenüber dem Handeln der Universität eingestellt, was wir als ermutigendes Signal werteten.

In einem Artikel der studentischen Zeitschrift „Der ALBRECHT” wurde der Vorwurf der Universität verteidigt, demzufolge Baab durch seine Reise in die Ostukraine den Referendenwahlen einen Anschein von Legitimität verleihen würde (https://www.der-albrecht.net/umstrittene-reise-in-die-ostukraine/). Als Reaktion auf diesen Artikel, sowie nach unserer Empörung gegenüber der diffamierenden Darstellung, wie sie sich in der deutschen Presse finden ließ (T-Online, Spiegel, Zeit), äußerten wir unsere Kritik am Vorgehen der Universität bezüglich der Entlassung in Form einer Stellungnahme. Zudem wiesen wir darin auf eine Perspektive hin, die die Geschichte aus einem anderen Blickwinkel zeigt, als es der frühere Artikel im ALBRECHT tut. Da der ALBRECHT das Vorgehen nicht einmal in Frage gestellt hat, wollten wir damit der Frage nachgehen, ob die Kündigung des Lehrauftrags überhaupt gerechtfertigt war.

Die Vorwürfe der in unseren Augen viel zu kurzen Stellungnahme der Universität zur Kündigung, als auch die in einem von T-Online veröffentlichten Artikel enthaltenen Informationen, wo über Baab zuerst berichtet wurde, reichen unserer Meinung nach nicht aus, um den Fall umfassend zu beleuchten. Für die Formulierung der Stellungnahme nahmen wir deshalb persönlich Kontakt zu Baab auf. Daraufhin erklärte uns Baab seine Sichtweise und leitete uns einige Artikel weiter, die sich mit seinem Fall befassten. Dies ermöglichte uns, einen differenzierten Blick auf die Situation zu werfen.

Was uns überraschte, war, dass der Vorfall rund um die Kündigung des Lehrauftrags von Baab viele Ungereimtheiten aufwies: Die Entlassung war nicht rechtens, denn die Universität hatte Baabs Lehrauftrag in einem „Hauruck-Verfahren“ gekündigt, ohne eine Anhörung von ihm zu ermöglichen, was rechtlich vorgesehen ist. Auch ist die oftmals erwähnte Bezeichnung „Gast-Dozent“ irreführend, denn sie impliziert, dass Baab nicht denselben Stellenwert hätte wie ein Dozent. Doch die Universität selbst hat Baab in den vergangenen Jahren immer wieder als Dozent angefragt und er war dadurch sehr anerkannt, da er seit 20 Jahren Lehraufträge an der CAU inne hatte. Des Weiteren war der Lehrauftrag für das damalige Wintersemester 2022/23 bereits unterzeichnet worden und Baab hatte seinen Lehrplan bereits fertiggestellt und eingereicht, was eine rechtmäßige Entlassung ebenfalls erschwert.

Der Vortragsabend und der Gerichtstermin

Die Hochschulgruppe hat neben der Stellungnahme auch einen Vortragsabend mit Patrik Baab in Zusammenarbeit mit Stauf Kiel und der Partei dieBasis organisiert. Dort konnte er seine Standpunkte darlegen. Außerdem war Baabs Anwalt Dr. Volker Arndt anwesend, der über das Gerichtsverfahren mit der Universität berichtete. Was viele noch nicht erfahren haben: Baab hat die Universität in zwei Sachverhalten verklagt. Die erste Klage betrifft die unrechtmäßige Kündigung seines Lehrauftrags, darin fordert er Schadensersatz. Die zweite Klage betrifft die Stellungnahme, die in seinen Augen diskreditierend und diffamierend ist. Er fordert die Rücknahme oder die Korrektur dieser.

Zum Verhandlungstag am Verwaltungsgericht in Schleswig am 26. April waren die Studenten von Stauf und der Hochschulgruppe ebenfalls anwesend und unterstützten Baab mit einem Banner vor dem Gerichtsgebäude. Im Gerichtssaal gab es auf den Zuschauerrängen etwa 25 Unterstützer. Die Geschworenen waren erstaunt über die hohe Besucherzahl. Einer der Richter sagte: „So etwas erlebt man hier wirklich selten!“ Für die Richter zeigte unsere Präsenz, dass öffentliches Interesse an dem Fall besteht.

Patrik Baab hat seinen Rechtsstreit mit der Universität vor dem Verfassungsgericht in Schleswig vorerst gewonnen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, sodass die Universität noch die Möglichkeit hat, in Berufung zu gehen. In unseren Augen war es dennoch ein guter Tag für die Freiheit des Journalismus. Die Stellungnahme der Universität wurde von ihrer Homepage gelöscht. Sie kann in unserer Stellungnahme nachgelesen werden (https://overton-magazin.de/hintergrund/gesellschaft/recherchen-sind-nicht-erlaubt-patrik-baab-und-die-cau/). Für das Verwaltungsgericht haben die Stellungnahme der Universität und die darin enthaltenen Vorwürfe keine Berechtigung.

Sind die Argumente der CAU haltbar?

Das Online-Magazin T-Online veröffentlichte Ende September 2022 einen Artikel, worin Baabs Anwesenheit bei den Referendenwahlen der Russen im Donbass stark kritisiert wurde. Für Baab handelt es sich dabei um eine Diffamierung und Diskreditierung, da man „Cherry-Picking“ betrieben habe, sich also nur die Sachverhalte herausgepickt habe, die Baab in ein schlechtes Licht rücken. Nicht einmal einen Tag, nachdem die CAU durch den T-Online Artikel auf Baabs Reise und dessen Vorwürfe aufmerksam wurde, die ihm aufgrund der Anwesenheit bei den Wahlen im Donbass anlasteten, erhielt er eine E-Mail von der politikwissenschaftlichen Fakultät der CAU. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass sein Lehrauftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt sei und er auch keinen weiteren Lehrauftrag mehr erhalten werde. Kurz darauf erschien auf der Homepage der Universität eine zweizeilige Stellungnahme, in der die Entlassung begründet wurde.

Eine derartige Handlung der CAU zu rechtfertigen, indem man sich lediglich auf die „Meinung“ eines Journalisten bei T-Online beruft, der selbst nicht einmal im Donbass anwesend war und somit nicht unbedingt wahrheitsgemäß berichten kann, gleicht einem Akt der Willkür. Für den Rechtsanwalt Markus Kompa gilt das Willkürverbot, das die Universität in ihren Entscheidung einhalten muss: Werturteile dürfen nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen.

Im ALBRECHT wurde der Vorwurf einer Kontaktschuld beschrieben. Baab hätte sich demnach mit Russland gemein gemacht, da er zusammen mit dem „russlandnahen“ Blogger Sergey Filbert durch die Ukraine reiste. Dies ginge aus einer Videoreihe bei DurschbaFM hervor, in welcher Baab häufig die Meinung seines Begleiters Sergey Filbert teilen würde. Außerdem ließ sich Baab in einer Pressekonferenz bei den Wahlen von der „russlandnahen“ Journalistin Alina Lipp interviewen, was ebenso eine zustimmende Haltung Baabs suggerieren würde. Die Quellen dieses Vorwurfs entstammen einem Video des in der EU mittlerweile verbotenen Nachrichtensenders RTDeutsch (Russia Today Deutsch).

Baabs Reise in die Ostukraine stünde laut Rechtsanwalt Kompa in keinem Zusammenhang mit seiner Lehre. Die Universität sollte ebenfalls in der Lage gewesen sein, diesen Sachverhalt zu bestätigen, da Baab seine Reise bereits im Jahr 2021 angetreten hatte und es in seinem Seminar im Sommersemester 2022 keine Anzeichen für ein parteiisches Auftreten zugunsten Russlands gab. Daher sei eine Kontaktschuld, wie sie im früheren Artikel des ALBRECHTS angenommen wurde, keine Rechtfertigung für die Kündigung des Lehrauftrags, da seine journalistische Reise keinen Einfluss auf seine Studenten ausübt.

Das Hauptargument, mit welchem die Universität die Entlassung Baabs rechtfertigt, ist, dass er die Wahlen im Donbass als in Teilen freien und demokratischen Ansprüchen genügend bezeichnet hat. Selbst wenn dies laut CAU formal zutreffe, so sei es doch in Anbetracht der Lage des Krieges geschmacklos, eine solche Aussage zu tätigen. Damit würde Baab den Wahlen einen Anschein von Legitimität verleihen. Aus der Akte der Universität über Baab ging aber ein leicht verändertes Argument hervor: Schon seine bloße Anwesenheit bei den Wahlen würde ihnen einen Anschein von Legitimität geben.

Das Weglassen von Fakten, die von anderen als geschmacklos erachtet werden, gleiche dem Lügen. Außerdem habe Baab anekdotisch und unmittelbar berichtet, so der Anwalt Markus Kompa. Daraus folge aber nicht die Pflicht, die Sachverhalte, die Baab wahrgenommen hatte, einzuordnen. Wer behauptet, man müsse jene Fakten weglassen, die einem bestimmten Narrativ widersprechen, der mache sich mit Claas Relotius gemein. Abgesehen davon führt das Argument der bloßen Anwesenheit als Kündigungsgrund den ganzen Fall ad absurdum. Es widerspricht dem Berufsethos eines Reporters und ist geradezu eine Kampfansage an den Journalismus.

Das letzte Argument, das die Universität vorweisen konnte, war, dass Baab niemals in die Ostukraine hätte einreisen dürfen, da er ja ein „Profi“ sei und sich dessen hätte bewusst sein müssen, dass seine Aussagen instrumentalisiert werden könnten. Tatsächlich war es so, dass RTDeutsch nur die für Russland positiven Aussagen von Baab verwendet hat.

Würde das aber nicht bedeuten, dass niemand mehr öffentlich auftreten dürfe? Schließlich kann doch jede Aussage aus dem Kontext gerissen werden. Man würde sich dadurch doch nur selbst zensieren. Was dies für den Journalismus bedeutet, ist wohl für jedermann selbst denkbar. Außerdem ist RTDeutsch auf YouTube und in der gesamten EU verboten. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass eine Nachrichtensendung von RTDeutsch deutsches Publikum erreicht. Baab war sich sicher bewusst, dass RTDeutsch seine Aussagen verwendet, aber auch, dass diese Sendungen nicht in Deutschland ausgestrahlt werden. Ihm vorzuwerfen, er hätte mit seiner Recherche im Donbass fährlässig gehandelt, ist unhaltbar.

Wie geht es nun weiter?

Geht die Universität in Berufung, so wird das Verfahren am Oberverwaltungsgericht fortgesetzt. Die Hochschulgruppe und Stauf planen dann weitere Aktionen, um noch mehr Aufmerksamkeit für den Fall zu erzeugen. Für uns ist der „Fall Baab“ kein individuelles Anliegen, denn es geht hierbei um den Journalismus und die freie Meinungsäußerung auch und gerade an Universitäten insgesamt. In jedem Krieg gibt es Ungereimtheiten, die es aufzudecken gilt, und zwar auf beiden Seiten. Für diese Art der Berichterstattung sitzt der Journalist Julian Assange seit vier Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Er deckte die Kriegsverbrechen der US-Amerikaner im Irak-Krieg auf. Dieses Beispiel zeigt auf erschreckende Weise, dass in jedem Krieg Unwahrheiten verbreitet und Kriegsverbrechen begangen werden, auch auf „unserer“ Seite. Der Journalismus erkrankt an der Über-Moralisierung seiner Recherche. Dass Baabs journalistische Tätigkeit in der Ostukraine moralisch verurteilt wird und seine Rechercheergebnisse dadurch obsolet werden, gibt dieser Befürchtung recht.

Ob Baab seinen Lehrauftrag wieder erhält, wird sich zeigen. Er selbst wäre trotz alldem, was vorgefallen ist, bereit, wieder zur Universität zurückzukehren. Zwar würde das Verhältnis mit der Universität für immer von Misstrauen geprägt sein, dennoch ginge es Baab laut eigener Aussage vor allem um seine Studenten, denen er das Handwerk des Journalismus ans Herz legen möchte.

Dieser Artikel hätte als Gastartikel in der studentischen Zeitschrift „der ALBRECHT“ veröffentlicht werden sollen. Die Redaktion hielt es jedoch nicht für nötig, auf unsere Anfrage für den Gastartikel zu antworten, selbst nach einer erneuten Anfrage. Stattdessen veröffentlichte sie einige Tage nach der Zusendung unseres Artikels einen eigenen Artikel, worin sie über die neuesten Entwicklungen bezüglich Baabs Gerichtsverfahren mit der CAU berichtete. Daraus lässt sich schließen, dass die Zeitschrift den Artikel nicht veröffentlichen möchte, was uns nicht wirklich wundert. Dass der ALBRECHT aber scheinbar erst durch unseren Artikel mitbekam, dass Baab die Universität verklagt hatte, zeigt, wie wenig Interesse die mitwirkenden Studenten der Redaktion am Fall Baab haben.